salam
und hier mal was das gesetz sagt:
Zollbestimmungen
In Ägypten besteht wie in vielen anderen Ländern ein striktes Ausfuhrverbot u.a. für alle antiken Gegenstände sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren (z.B. Korallen), auch wenn diese scheinbar legal käuflich erworben wurden.
Verboten ist auch die Mitnahme von Narkotika, Drogen u.ä.
Für die Ausfuhr von Teppichen ist eine Genehmigung des Handelsministeriums notwendig (veranlassen, dass der Händler sie besorgt).
Zollfrei:
1 Liter Spirituosen mit Alkoholgehalt von mehr als 22% vol. oder 2 Liter Schaumwein, Likör oder sonstigen Wein
1 Liter Parfüm
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos
50 Zigarren ein- und ausführen. oder 250 g Tabak (Wasserpfeifen Tabak)
Kaffee/Tee (500g Kaffee oder 200 Gramm Kaffee-Auszüge)
Tee unterliegt keinen speziellen Abgabebestimmungen.
Parfums/Eau de toilette (50g Parfums oder 0,25 Liter Eau de toilette).
Duty-free-Shops gibt es im Ankunftsbereich internationaler Flughäfen. Es kann passieren, daß Reisende mit Videokameras oder Laptop-Computern die Seriennummer ihres Geräts bei der Einreise anmelden müssen, um zu garantieren, daß es nicht im Land bleibt.
was ist daraus macht ist dann mal dahingestellt
ma salama
...isis...