Visabestimmungen

Hier Fragen und Infos die das Reisen nach bzw. in Ägypten betreffen (keine Nennung von Veranstaltern / Anbietern)

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Raphaela
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Visabestimmungen

Beitragvon Raphaela » Di 16 Aug, 2005 07:53

Vielleicht mal recht interessant was die ägyptische Botschaft in Wien zu dem Thema auf ihrer Homepage schreibt:

Ab dem 1. März 2002 traten neue Regelungen für die Einreise mancher Staatsangehöriger bei Pauschalreisen oder touristischen Individualreisen nach Ägypten in Kraft. Demzufolge ist die Einreise mit Personalausweisen gestattet. Diese Regelung erstreckt sich auf die Staatsangehörigen Deutschlands, Italiens, Frankreichs, Belgiens und Portugals. Diese Regelung erstreckt sich nicht auf Geschäftsreisen.

Reisende mit dem Personalausweis haben ein Foto mit sich zu führen, damit ihnen das Einreisevisum durch die ägyptischen Pass- und Visabehörden auf dem Flugplatz oder im Seehafen auf einer separaten Karte erteilt werden kann. Diese Neuregelung hebt die Visapflicht nicht auf. Reisende können auch weiterhin bei Vorlage des Reisepasses ihre Visa bei einer ägyptischen konsularischen Mission erhalten.
Touristen müssen für die Einreise nach Ägypten im Besitz eines gültigen Reisedokumentes sein (Reisepass, Personalausweis ...). Bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen Kinder auf dem Pass eines der mitreisenden Elternteile eingetragen sein. Generell wird eine Restgültigkeit der Reisedokumente von zwei Monaten verlangt. Für die meisten Touristen und Besucher ist es möglich, an den Haupteinreisepunkten von Ägypten ein Einreisevisum zu erhalten. Spezifische Details und Regelungen, welche für Ihre Nationalität relevant sind, können Sie beim nächstgelegenen ägyptischen Konsulat erfahren.

Erteilung eines Visums erfolgt unter folgend angeführten Voraussetzungen:

Staatsbürger der folgenden Länder benötigen ein im voraus ausgestelltes Visum:

Afghanistan, Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bangladesh, Bosnien-Herzegowina, Tschetschenien, China, Georgien, Indien, Indonesien, Iran, Israel, Kasakhstan, Kirgistan, Macau, Mazedonien, Malaysia, Myanmar (Burma), Moldavien, Pakistan, Philippinen, Sri-Lanka, Tadschikistan, Thailand, Turkmenistan, Usbekistan, und alle afrikanischen Länder.

Wer im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung fuer Ägypten ist, braucht kein Einreisevisum, wenn er während der Gültigkeit der Aufenthaltsgenehmigung, oder innerhalb von 6 Monaten -welche Zeitspanne kürzer ist- das Land verlässt und wieder in das Land zurückkehrt.

Die Erteilung eines Visums an Staatsbürger einzelner Staaten benötigt eine Sondergenehmigung von den ägyptischen Behörden, dadurch wird die Bearbeitungszeit für die Erstellung solcher Visa mindestens 3 bis 6 Wochen dauern. Wenn Sie Staatsbürger einer dieser Staaten, die das Visum nicht vor Ort bekommen können sind, wenden Sie sich bitte an das ägyptische Konsulat.

A- Arabische Länder

-Staatsbürger folgende Staaten sind von einer Visumspflicht für Ägypten befreit:

Saudi Arabien, Bahrain, Kuwait, Die Arabische Emirate, Jordanien, Jemen, Djibuti, Syrien, Oman, Katar und Libyen.

-Staatsbürger folgender Staaten, können das Visum nicht vor Ort (d.h. bei der Ankunft in Ägypten) bekommen, daher werden sie gebeten, das Visum vor dem Antritt einer Reise auf dem Ägyptischen Konsulat zu beantragen:

Palästina, Irak, Libanon, Marokko, Tunesien, Algerien, Somalia, Sudan Mauretanien.

B- Europäische Staaten:

-Die Staatsbürger von Malta sind von einer Visapflicht für Ägypten befreit.

-Staatsbürger aller EU-Staaten können das Visum gleich vor Ort in Ägypten oder vom Ägyptischen Konsulat bekommen.

C- Asiatische Staaten:

-Staatsbürger folgende Staaten bekommen das Visum vor Ort oder vom ägyptischen Konsulat:

Nord Korea, Süd Korea, Taiwan, Japan, Singapur, Malediven, Nepal, Brunei.

-Staatsbürger aller anderer asiatischen Staaten bekommen das Visum nicht vor Ort, und werden daher gebeten, sich das Visum vor ihre Einreise, vom ägyptischen Konsulat zu besorgen.

D- USA und Kanada:

-Amerikanische und Kanadische Staatsbürger bekommen das Visum vor Ort oder vom ägyptischen Konsulat.

E- Südamerikanische Staaten:

-Staatsbürger aller südamerikanischer Staaten bekommen das Visum vor Ort oder vom ägyptischen Konsulat, außer südamerikanische Staatsbürger mit palästinensicher Herkunft und Staatsbürger von Belize libanesischer Herkunft.

F- Australien und Neuseeland:

-Staatsbürger Australiens und Neuseelands bekommen das Visum vor Ort oder vom ägyptischen Konsulat.

G- Afrikanische Staaten:

-Staatsbürger aller afrikanischen Staaten bekommen das Visum nicht vor Ort, daher werden sie gebeten, das Visum vor ihrer Einreise auf dem ägyptischen Konsulat zu beantragen, ausgenommen die Staatsbürger von Guinea, die von der Visumspflicht befreit sind.

Bei der Beantragung von Einreisevisa (bei einem ägyptischen Konsulat) sind folgende Unterlagen beizubringen:
- ein gültiges Reisedokument (am Tag der Abreise noch mind. 2 Monate Gültigkeit)
- ein ausgefüllter Visaantrag mit einem (1) Foto
- die Visagebühren in bar
- ein ausreichend frankierter Rückumschlag (bei Antragstellung per Post)

Türkische Staatsangehörige mit gültigem türkischem Reisepass und einem gültigen Aufenthaltstitel in einem der EU Staaten (Minimum 6 Monate) können das Einreisevisum für einen touristischen Aufenthalt bei ihrer Ankunft auf einem ägyptischen Flughafen oder im Seehafen erhalten. Selbstverständlich können sie auch weiterhin das Visum beim ägyptischen Konsulat in Wien beantragen. Das Visum kann prinzipiell innerhalb von zwei bis drei Tagen ausgestellt werden.

Bürger der Staaten Osteuropas sind ab sofort von der obligatorischen vorherigen Einholung von Visa bei einem ägyptischen Konsulat befreit. Das erforderliche Visum wird ihnen bei der Einreise gegen die Entrichtung der Visagebühren durch die ägyptischen Pass- und Visabehörden erteilt.
Um Wartezeiten bei der Einreise zu vermeiden, ist es ungeachtet dieser neuen Regelung weiterhin möglich, vor Antritt der Reise die Visa bei der Konsularabteilung der Botschaft oder bei den ägyptischen Konsulat einzuholen.
Ausgenommen von dieser Befreiung von der vorherigen Visaeinholung sind Staatsangehörige der folgenden Länder: Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Belarus (Weißrussland), Kasachstan, Kirgistan, Moldavien, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan.
Bürger dieser Staaten müssen weiterhin vor Antritt der Reise bei einem ägyptischen Konsulat ein Visum beantragen.

Staatsangehörige der Republik Bosnien und Herzegowina müssen vor ihrem Reisedatum ein Visum beantragen.

Besucher, die Ägypten über Taba bereisen, um den Golf von Aqaba und St. Katharine zu besuchen, können vom Einreisevisum befreit werden. Stattdessen kann für den Besuch eine, auf 14 Tage begrenzte, freie Aufenthaltserlaubnis erteilt werden mit Ausnahme von Angehörigen von Staaten, deren Bürger vor der Reise nach Ägypten die Zustimmung der ägyptischen Behörden benötigen. Bezüglich der Liste dieser Staaten wenden Sie sich bitte an das nächstgelegene ägyptische Konsulat.

Ausländische Staatsangehörige, die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis in Ägypten sind, sind nicht zu einem Einreisevisum verpflichtet, wenn sie das Land verlassen und innerhalb der Gültigkeit ihrer Aufenthaltserlaubnis oder innerhalb von sechs Monaten zurückkehren – hierbei wird der jeweils kürzere Zeitraum berücksichtigt.

Ausländische Besucher, die Ägypten an Bord eines Schiffes bereisen und über den gleichen Hafen wieder abreisen, bekommen eine 24-stuendige Besuchserlaubnis. Es ist ebenfalls möglich, eine maximal 3-tägige Besuchserlaubnis zu bekommen, wenn Ägypten über den gleichen oder einen beliebigen anderen Hafen wieder verlassen wird.


Luftpassagieren wird eine 24-stündige Einreiseerlaubnis für eine Kurzreise erteilt. Im Fall einer Notlandung dürfen die Passagiere ebenfalls für maximal 24 Stunden (wenn es sich um eine schlechte Wetterlage handelt) oder maximal 48 Stunden (wenn es sich um einen technischen Defekt am Flugzeug handelt) einreisen.



Befreiung von Visagebühren:

(bei Vorlage einer offiziellen Note der zuständigen Institution)

Ägyptische Visagebühren werden nicht eingehoben für:

-Inhaber von Diplomatenpässen.

-Beamte internationaler Organisationen und Behörden sowie Staatsdelegierte für Konferenzen.

-Beamte der Arabischen Liga.

-Ausländische Ehefrauen ägyptischer Staatsbürger

-Auslaendische Angehoerige des Klerus, bedeutende Wissenschafter, Journalisten und Angehörige offizieller Kultur-, Erziehungs- und Sportdelegationen.

-Ausländische Studenten, die an ägyptischen Instituten studieren.

-Personal ohne Diplomatenstatus bei diplomatischen oder konsularischen Vertretungen in Ägypten.

-Eltern, Geschwister und erwachsene Kinder von Angehörigen des Diplomatischen Corps in Ägyten.

-Staatsbuerger von Zypern, Dänemark, Finnland, Deutschland, Norwegen, Russland und den Vereinigten Staaten von Amerika sind teilweise von den ägyptischen Visagebühren befreit und bezahlen daher ermässigte Gebühren.



4-Wohnen in Ägypten:

Ägypten bewilligt Angehörigen anderer Staaten das Recht auf einen temporären Wohnsitz im Land. Der gewöhnliche Wohnsitz wird entweder für 3 oder 5 Jahre bewilligt und ist erneuerbar.

Der spezielle Wohnsitz wird normalerweise für Ägypter, die vor dem 26.05.1952 geboren sind, für 10 Jahre (ebenfalls erneuerbar) bewilligt – ebenfalls denen, die vor diesem Datum bereits ununterbrochen für 20 Jahre in Ägypten gelebt haben. Das Recht wird auch ihren Frauen und kleinen Kindern eingeräumt.

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Uli
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Beitragvon Uli » Di 16 Aug, 2005 08:22

Klasse Raphaela,

Das ist ja mal was schön ausführliches.
Und somit eigentlich ja auch was offizielles von der Ägyptischen Regierung, oder?

Gruß
Uli

Gast

Beitragvon Gast » Di 16 Aug, 2005 08:52

Das ist ganz sicher offiziell! Wie gesagt, stammt von der ägyptischen Botschaft in Wien!

LG

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Beitragvon Herby » Di 16 Aug, 2005 09:02

Uli hat geschrieben:Klasse Raphaela,
Das ist ja mal was schön ausführliches.
Und somit eigentlich ja auch was offizielles von der Ägyptischen Regierung, oder?
Gruß
Uli

Hier haben wir es auch mal von der Botschaft in Berlin !

Visabestimmungen:
Seit dem 1. März 2002 sind neue Regelungen für die Einreise deutscher Staatsangehöriger bei Pauschalreisen oder touristischer Individualreisen nach Ägypten in Kraft. Demzufolge ist ihnen die Einreise mit Personalausweisen gestattet. Diese Regelung erstreckt sich nicht auf Geschäftsreisen.
Reisende mit dem Personalausweis haben ein Foto mit sich zu führen, damit ihnen das Einreisevisum durch die ägyptischen Pass- und Visabehörden auf dem Flugplatz oder im Seehafen auf einer separaten Karte erteilt werden kann. Diese Neuregelung hebt die Visapflicht nicht auf. Reisende können auch weiterhin bei Vorlage des Reisepasses ihre Visa bei einer ägyptischen konsularischen Mission erhalten.
* Nichtägyptische Besucher müssen für die Einreise nach Ägypten im Besitz eines gültigen Reisedokumentes sein (Reisepass, Personalausweis, bis zum vollendeten 16. Lebensjahr wird auch der Kinderausweis anerkannt). Generell wird eine Restgültigkeit der Reisedokumente von sechs Monaten verlangt. Für deutsche Touristen wird auch eine Restgültigkeit von wenigstens drei Monaten noch akzeptiert. Für die meisten Touristen und Besucher ist es möglich, an den Haupteinreisepunkten von Ägypten ein Einreisevisum zu erhalten. Spezifische Details und Regelungen, welche für Ihre Nationalität relevant sind, können Sie beim nächstgelegenen ägyptischen Konsulat erfahren.
* Bei der Beantragung von Einreisevisa bei einem ägyptischen Konsulat sind folgende Unterlagen beizubringen:
- ein gültiges Reisedokument
- ein ausgefüllter Visaantrag mit einem (1) Foto
- die Visagebühren in bar
- ein ausreichend frankierter Rückumschlag (bei Antragstellung per Post)
* Türkische Staatsangehörige mit türkischem Reisepass und einem gültigen Aufenthaltstitel in der Bundesrepublik Deutschland (Minimum 6 Monate) können ab sofort das Einreisevisum für einen touristischen Aufenthalt bei ihrer Ankunft auf einem ägyptischen Flughafen oder im Seehafen erhalten. Selbstverständlich können sie auch weiterhin das Visum bei einem ägyptischen Konsulat in Deutschland (Berlin, Frankfurt/M. oder Hamburg) beantragen. Das Visum kann prinzipiell innerhalb von zwei bis drei Tagen ausgestellt werden.
* Bürger der Staaten Osteuropas sind ab sofort von der obligatorischen vorherigen Einholung von Visa bei einem ägyptischen Konsulat befreit. Das erforderliche Visum wird ihnen bei der Einreise gegen die Entrichtung der Visagebühren durch die ägyptischen Pass- und Visabehörden erteilt.
Um Wartezeiten bei der Einreise zu vermeiden, ist es ungeachtet dieser neuen Regelung weiterhin möglich, vor Antritt der Reise die Visa bei der Konsularabteilung der Botschaft oder bei den ägyptischen Generalkonsulaten in Hamburg und Frankfurt einzuholen.
Ausgenommen von dieser Befreiung von der vorherigen Visaeinholung sind Staatsangehörige der folgenden Länder: Albanien, Armenien, Azerbaijan, Belorussland, Georgien, Kasachstan, Kirgistan, Moldau, Tajikistan, Turkmenistan und Usbekistan.
Bürger dieser Staaten müssen weiterhin vor Antritt der Reise bei einem ägyptischen Konsulat ein Visum beantragen.
* Staatsangehörige der Republik Bosnien und Herzegowina müssen 2-3 Wochen vor ihrem Reisedatum ein Visum beantragen. Sie benötigen eine vorherige Zustimmung der ägyptischen Behörden in Kairo, bevor das Visum ausgestellt werden kann.
* Besucher, die Ägypten über Taba bereisen, um den Golf von Aqaba und St. Catharine zu besuchen, können vom Einreisevisum befreit werden. Stattdessen kann für den Besuch eine, auf 14 Tage begrenzte, freie Aufenthaltserlaubnis erteilt werden mit Ausnahme von Angehörigen von Staaten, deren Bürger vor der Reise nach Ägypten die Zustimmung der ägyptischen Behörden benötigen. Bezüglich der Liste dieser Staaten wenden Sie sich bitte an das nächstgelegene ägyptische Konsulat.
* Ausländische Staatsangehörige, die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis in Ägypten sind, sind nicht zu einem Einreisevisum verpflichtet, wenn sie das Land verlassen und innerhalb der Gültigkeit ihrer Aufenthaltserlaubnis oder innerhalb von sechs Monaten zurückkehren – hierbei wird der jeweils kürzere Zeitraum berücksichtigt.
* Ägyptische Visagebühren werden für den folgenden Personenkreis nicht erhoben (bei Vorlage einer offiziellen Note der zuständigen Institution):
1. Inhaber diplomatischer Pässe
2. Offizielle Mitarbeiter internationaler Organisationen
3. Mitglieder offizieller Delegationen
4. Ehegatten und Kinder von ägyptischen Staatsangehörigen
* Ausländische Besucher, die Ägypten an Bord eines Schiffes bereisen und über den gleichen Hafen wieder abreisen, bekommen eine 24-stuendige Besuchserlaubnis. Es ist ebenfalls möglich, eine maximal 3-taegige Besuchserlaubnis zu bekommen, wenn Ägypten über den gleichen oder einen beliebigen anderen Hafen wieder verlassen wird.
* Luftpassagieren wird eine 24-stuendige Einreiseerlaubnis für eine Kurzreise erteilt. Im Fall einer Notlandung dürfen die Passagiere ebenfalls für maximal 24 Stunden (wenn es sich um eine schlechte Wetterlage handelt) oder maximal 48 Stunden (wenn es sich um einen technischen Defekt am Flugzeug handelt) einreisen.

4-Wohnen in Ägypten:

* Ägypten bewilligt Angehörigen anderer Staaten das Recht auf einen temporären Wohnsitz im Land. Der gewöhnliche Wohnsitz wird entweder für 3 oder 5 Jahre bewilligt und ist erneuerbar.
* Der spezielle Wohnsitz wird normalerweise für Ägypter, die vor dem 26.05.1952 geboren sind, für 10 Jahre (ebenfalls erneuerbar) bewilligt – ebenfalls denen, die vor diesem Datum bereits ununterbrochen für 20 Jahre in Ägypten gelebt haben. Das Recht wird auch ihren Frauen und kleinen Kindern bewilligt.

5-Petitionen:

* Die Auslaenderabteilung des Aussenministeriums in Kairo erhaelt und untersucht Petitionen, die ueber die aegyptischen Auslandsvertretungen von Nicht-Aegyptern gegen aegyptische Staatsbuerger eingereicht werden. Die Petitionen werden untersucht und das Ergebnis dem Antragsteller uebermittelt.

http://www.egyptian-embassy.de/


Gruß Herby

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Beitragvon Isis » Mi 17 Aug, 2005 15:31

salam

hier mal was aus einem anderen post

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Nun sollten wir mal alles ordnen !
...denn so richtig scheint es noch nicht klar zu sein, weil es alles etwas gewürfelt wurde !

Bei der Einreise (auch nur Flug) habe ich die Karte auch auszufüllen:
Aufenthaltsort soll ich angeben ! Also trage ich (egal) einen Aufenthaltsort ein.
Wenn ich durch ganz Ägypten will - trage ich den ersten Aufenthaltsort ein !
So - bin ich nun im Land und es wird mich, wenn ich mich innerorts aufhalte keiner mehr ansprechen wo ich gemeldet bin - sei denn ich falle wegen irgendwelcher Probleme auf, oder ich habe einen Unfall - muß ins Krankenhaus und werde dort nach meiner Versorgung verletzt entlassen, dann wollen die ein Quartier wissen, wo sie mich abliefern können !
____________________________________________________
Ob ich nun Tourist mit "nur Flug" oder "Flug und Hotel" habe, hat meiner Meinung nichts mit den besagten 50LE am Hut ! Hier kann man es beim Privatquartier berappen oder auch nicht ! In den Hotels wird es sicher schon im Preis mit drin sein. Bei Vermietern hat man eine neue Geldquelle entdeckt !

Wie aber Nussini fragte; ob eine Adresse bei einer Freundin ausreicht, sehen wir doch dass diese Adresse lt. Botschaft ausreicht. Er hat also einen Aufenthaltsort ! Diese Freundin muß ihn dann auch anmelden !
Somit ist er bei allen Kontrollen oder Zwischenfälle die es geben könnte (auch über Land) abgesichert.
______________________________________________________
Im Frühjahr wohnte eine Alleinreisende Tierärztin aus Österreich bei uns im Hotel und bereiste Ägypten total. Immer wenn Sie zum nächsten Ort weiterzog, dann gab sie eine Nachricht an ihre Botschaft, wo sie sich die nächsten Tage aufhalte.
Kann man sehen wie man will ! Aber irgendwie nachvollziebar warum !
______________________________________________________
Wie und was nun jeder selbst für sich unternimmt obliegt eigenen Vorstellungen und Verantwortungsbewustsein, da in Ägypten die Uhren alle anders gehen und wie schon mancher hier sagte; es geht doch auch ohne diese... !
Ich persönlich will nicht die deutsche Bürokratie da drüben in meiner kostbaren Urlaubszeit in die Tat umsetzen, aber ein bischen für meine Sicherheit muß ich schon einbringen !
In diesem Sinne !
Alles wird Gut !

Gruß Herby

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das ganze post findet ihr hier

http://isis-und-osiris.de/isisosiris/ma ... 9&start=45

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Beitragvon Daniel Jackson » Sa 20 Okt, 2012 18:50

Hat jemand schonmal Erfahrungen gesammelt, ob die Botschaft in Berlin ein Halbjahresvisum mit Multiple Entry ausstellt und was das kostet?
Autor des Reiseführers "ÄGYPTEN - DAS NILTAL von Kairo bis Abu Simbel"
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Beitragvon Meretaton » Sa 20 Okt, 2012 19:54

Meinst Du nur das Multiple Entry? (welches mehrfaches Einreisen innerhalb 6 Monate erlaubt oder bis zu 30 Tagen am Stück), kostet 32 €, nebst 2 Paßfotos und einem Reisepaß, der noch mindestens 12 Monate Gültigkeit haben muß bei Antragstellung.

Ruf doch mal bei der Ägyptischen Botschaft Berlin an. Ich meine, es geht auch auf dem Postweg per Einschreiben, Geld bar beilegen sowie Reisepaß und Fotos.

http://www.egyptian-embassy.de/index.ph ... 2%8C%A9=de

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Beitragvon Conny-BS » Sa 20 Okt, 2012 20:01

Daniel Jackson hat geschrieben:.... mit Multiple Entry ausstellt und was das kostet?


Erfahrung keine, aber was es kostet findest du: KLICK mal hier
"Al-barr yib `id `an ash-sharr"
(Die Wüste hält vom Schlechten fern - altes Beduinen Sprichwort)

Ägypten 2024 - vom 13. März - 03. Juni

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Beitragvon Daniel Jackson » Sa 20 Okt, 2012 22:09

Mir geht es um ein Visum für ein halbes Jahr da sein und währenddessen ab und zu mal ein- und ausreisen.
Autor des Reiseführers "ÄGYPTEN - DAS NILTAL von Kairo bis Abu Simbel"

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Beitragvon Daniel Jackson » So 23 Dez, 2012 14:38

Hier eine Anleitung, wie man im Mogamma-Gebäude am Tahrir in Kairo sein Visum verlängert. Aus einem Emailverteiler für wissenschaftliches Personal in Kairo rauskopiert. (Stand Oktober 2012 - Achtung: Verfahren ändert sich dauernd)

If you need to get a photo and copies at the Mogamma, walk in and on the first floor to your immediate right there is a couple windows under a sign that says polaroid. The line can be long and crowded and you can only get copies at those two windows. However, if you walk around the corner on the right, there's another window for the kiosk under a polaroid sign where you have to go to get your pictures and you can make your copies there as well. It's also much less crowded. Forgot how much the copy was, but the photos were 20 LE.

Then go up the stairs to the second floor through the security...walk around towards the windows and pick up a form off a table somewhere in front of the windows in the 30s. There's a bunch of people standing around filling them out- you can't miss it.

Then go to widow 12/13, give them your stuff, and they'll give you a piece of paper with how much your visa and stamps cost. Go to window 42/43 and buy your stamps. My stamps cost me 15 LE.

Then go to window 1, which is down a different hallway with red signs, and pay your fee. I paid 150 LE because I was 2 months late. They'll give you a receipt. Take the receipt and stamps back to window 12/13 and they'll tell you when to go back. Apparently it's usually 2 hours later if your there early. Although I went today at 9 am and they told me to come back tomorrow at 10 am. Maybe because of the holiday.
Autor des Reiseführers "ÄGYPTEN - DAS NILTAL von Kairo bis Abu Simbel"

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