Hassan hat geschrieben:Hallo Freunde,
bin im Jahr 1998 eingebürgert wurde. Seitdem habe ich die ägyptische
Staatsangehörigkeit verloren. Da ich leider seit 2 Jahren Arbeitslos bin und sieht immer
noch schlecht in diese Richtung aus‚ habe ich in Ägypten mich beworben mit Erfolg!
MEINE FRAGEN:
1. Darf ich problemlos nach Ägypten umziehen und dort arbeiten?
2. Muss ich ein „Arbeitsvisum“ bei den ägyptischen Behörden beantragen?
3. Muss ich einen „Wohnsitz“ in Deutschland trotzdem haben?
4. Was muss ich im Algemeinen beachten?
Mit freundlichen Grüßen
Hassan
Ich fange mal oben an:
Wenn Du keine ägypt. Staatsangehörigkeit mehr hast, gilst Du als deutscher Staatsbürger. Daher gilt für dich das Gleiche wie für jeden anderen Deutschen.
Frage 1:
Du benötigst ein normales Visum, was Du am Flughafen kaufen kannst. Allerdings musst Du dann die Aufenthaltsgenehmigung entsprechend verlängern lassen. Das ganze kannst Du auch hier von Deutschland aus bei der ägypt. Botschaft versuchen. Eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung bekommst Du meines Wissens nach nicht. Ich glaube, Du müsstest sie jährlich verlängern lassen.
Visum und Aufenthaltserlaubnis erlauben nicht gleichzeitig Arbeit. Dafür benötigst Du eine Arbeitserlaubnis. Die genauen Anforderungen kenne ich nicht. Soweit ist weiß bekommst Du aber nur für Arbeiten eine, die kein Ägypter ausführen kann.
Frage 2:
Ja, Du brauchst eine Arbeitserlaubnis. Ich habe davon keine Ahnung, würde Dir aber raten, mal bei Antje Sliwka vom Malqatarestaurant (
www.malqata.com) in Luxor nachzuhören. Die kann Dir vielleicht die richtigen Gesprächspartner und Infoquellen nennen.
Frage3:
Nein, Du brauchst keinen Wohnsitz in Deutschland. Die deutsche Staatsbürgerschaft kann Dir nicht entzogen werden, solange Du keine andere hast (siehe Grundgesetz).
Frage 4:
Wichtig sind beispielsweise Fragen im Bezug auf die Krankenversicherung. Diese muss das Ausland mit abdecken, was die gesetzlichen Kassen vielleicht nicht machen. Falls Du diese verlässt, solltest Du wissen, dass man momentan dort nicht wieder rein kommt, was bei einer Rückkehr nach Deutschland eine Privatversicherung nötig machen könnte.
Abgesehen davon würde ich Dir raten, dich ganz genau zu erkundigen, bevor Du eine Entscheidung triffst. Dir muss klar sein, dass Du in Ägypten nicht mehr als Ägypter gilst, sondern als deutscher Staatsbürger. Damit fällst Du beispielsweise unter die Konvoipflicht für Ausländer, darfst die Luxor-Security-Zone nicht ohne Weiteres verlassen, bist bei der Gründung von Unternehmen besonderen Bestimmungen unterworfen usw.
Ich würde Dir raten, dich sowohl beim Deutschen AA sowie auch der ägyptischen Botschaft eingehend beraten zu lassen!