Urteil: Wartezeit bei Reiseunterbrechung in Hotellobby
Verfasst: So 26 Sep, 2004 17:01
Nächtliche Zwangspause in Hotelhalle: Urlauber bekommen Geld zurück
Pauschalurlauber müssen es nicht akzeptieren, bei der Anreise eine halbe Nacht in einer Hotellobby zu verbringen. Steht von Anfang an fest, dass nach einer nächtlichen Ankunft am Flughafen erst am Vormittag die Weiterreise mit dem Bus beginnt, muss der Reiseveranstalter für die Zeit dazwischen eine Übernachtungsmöglichkeit und ein Frühstück bereit stellen. Geschieht dies nicht, können die Touristen Geld zurück verlangen. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Hamburg (Az.: 23A C 248/03) weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Frankfurt in ihrer Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell» hin.
Im verhandelten Fall ging es um einen Urlaub in Ägypten. Die Fluganreise endete planmäßig um 1.45 Uhr in der Nacht in Hurghada. Für 6.00 Uhr war die Weiterreise nach Luxor vorgesehen, wo die späteren Kläger eine Nilkreuzfahrt beginnen sollten. Die Zeit zwischen Landung und Busfahrt mussten sie in Hurghada in einer Hotellobby verbringen, ohne dass sie dort schlafen, etwas essen oder trinken konnten. Diese Unterbringung in einer Art «Wartesaal» sei in keiner Weise nachvollziehbar, befand das Gericht und sprach den Urlaubern 50 Prozent des Tagesreisepreises als Entschädigung zu.
Quelle: Anwalt.TV http://www.lawchannel.de/lawchannel/con ... 0833&arc=1
Pauschalurlauber müssen es nicht akzeptieren, bei der Anreise eine halbe Nacht in einer Hotellobby zu verbringen. Steht von Anfang an fest, dass nach einer nächtlichen Ankunft am Flughafen erst am Vormittag die Weiterreise mit dem Bus beginnt, muss der Reiseveranstalter für die Zeit dazwischen eine Übernachtungsmöglichkeit und ein Frühstück bereit stellen. Geschieht dies nicht, können die Touristen Geld zurück verlangen. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Hamburg (Az.: 23A C 248/03) weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Frankfurt in ihrer Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell» hin.
Im verhandelten Fall ging es um einen Urlaub in Ägypten. Die Fluganreise endete planmäßig um 1.45 Uhr in der Nacht in Hurghada. Für 6.00 Uhr war die Weiterreise nach Luxor vorgesehen, wo die späteren Kläger eine Nilkreuzfahrt beginnen sollten. Die Zeit zwischen Landung und Busfahrt mussten sie in Hurghada in einer Hotellobby verbringen, ohne dass sie dort schlafen, etwas essen oder trinken konnten. Diese Unterbringung in einer Art «Wartesaal» sei in keiner Weise nachvollziehbar, befand das Gericht und sprach den Urlaubern 50 Prozent des Tagesreisepreises als Entschädigung zu.
Quelle: Anwalt.TV http://www.lawchannel.de/lawchannel/con ... 0833&arc=1