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Urteil: „Nutzlos aufgewendete Urlaubszeit“

Verfasst: Mi 04 Aug, 2010 22:02
von Uli
Ein interessantes Urteil ist gerade in Köln gefällt worden:

http://www.rundschau-online.de/html/art ... 7984.shtml

Besonders interessant finde ich die Aussage: "Doch selbst wenn dies alles in dem Ersatzhotel zu finden gewesen wäre, stelle allein schon die Unterbringung in einem Ersatzhotel grundsätzlich einen Reisemangel dar, heißt es in dem gestern veröffentlichten Urteil."

Heisst das, dass es grundsätzlich ein Reisemangel ist, wenn man nicht das gebuchte Hotel kriegt? Selbst wenn man ein "gleichwertiges" Hotel bekommt? (Reisemangel = Geld zurück)

Das wär ja mal was. Wenn sich das durchsetzt, vielleicht werden dann in Zukunft so manche Reiseveranstalter vorsichtiger, beim vermitteln von unfertigen Hotels :roll:

Wenn jemand das Urteil irgendwo findet (manchmal werden die ja im Internet veröffentlicht) kann er ja mal nen Link hier einstellen. Würde mich mal in kompletter Länge interessieren. (Az:134 C 165 / 09)

Gruß
Uli

Verfasst: Fr 06 Aug, 2010 15:39
von Samazone
Habe zu dem Thema gestern einen Bericht im Fernsehen gesehen und darin wurde gesagt, dass man auf jeden Fall ein Teil des Reisepreises erstattet bekommt, wenn man nicht in das gebuchte Hotel kommt. Wegen Überbuchung z. B..
Sollte dann das Ausweichhotel schlechter sein, dann steigen die Prozente, die man zurückbekommt.

Verfasst: Fr 06 Aug, 2010 16:09
von Uli
Gut zu wissen :D

Gruß
Uli

Re: Urteil: „Nutzlos aufgewendete Urlaubszeit“

Verfasst: Do 07 Okt, 2010 19:48
von Osiris
Uli hat geschrieben:Wenn jemand das Urteil irgendwo findet (manchmal werden die ja im Internet veröffentlicht) kann er ja mal nen Link hier einstellen. Würde mich mal in kompletter Länge interessieren. (Az:134 C 165 / 09)


hi,

inzwischen kann man es online einsehen:
KLICK

mfg
osiris