Klage gegen Veranstalter wegen Fluglärm.
Welches Hotel das wohl gewesen ist?
http://www.ksta.de/html/artikel/1159354621622.shtml
Das Amtsgericht befand, die Klägerin könne insgesamt 40 Prozent des gezahlten Geldes zurückfordern....
Der Sommerurlaub hatte zwei Wochen gedauert. Vor allem beschwerte sich Beate K. über den Fluglärm, zumal im Prospekt die „ruhige Lage“ hervorgehoben war. Ein Zeuge gab an, das Hotel liege in der Einflugschneise des Flughafens; die Maschinen seien so nah vorbeigeflogen, dass man ihre Fahrwerke habe sehen können....
Weiter monierte Beate K., sie habe die „Themenbüfetts“ vermisst, die dem Prospekt zufolge mehrmals in der Woche angeboten werden sollten. Auch habe es keinen Meerwasser-Pool und keine Diskothek gegeben. Überdies beanstandete sie, ihr Sohn habe nicht kostenlos zum Friseur gehen können. Nach der Darstellung im Prospekt konnte sie davon ausgehen, dass jedem Reisenden ein Friseurgutschein zustand und nicht nur demjenigen, der den Urlaub bezahlt hatte.
Tja, das war ein günstiger Urlaub würde ich sagen.
Gruß
Uli


