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Reisefreiheit der Ägypter

Verfasst: Fr 21 Sep, 2012 17:11
von Jana_Luxor
Wißt Ihr, ob sich an der Reisefreiheit der Ägypter etwas geändert hat?

Unter Mubarak war es wohl so, dass Ledige das Land nicht oder nur in begrenzten Zeiten für ausgesuchte Anlässe Ägypten verlassen durften.

So erzählten es uns einige Leute, die wir in Luxor trafen, als wir zuletzt vor 2 Jahren dort waren.

Hat sich das inzwischen geändert, sodass jeder theoretisch reisen kann?

Verfasst: Fr 21 Sep, 2012 17:26
von Conny-BS
Soviel ich weiß, hat sich nichts verändert.

Verfasst: Fr 21 Sep, 2012 18:13
von Gast
Einschränkungen (gerade im Hinblick auf die Wehrpflicht) wird es schon gegeben haben. Zudem gab es vor einigen Jahren eine Riesendiskussion, weil die Reisefreiheit für Frauen erweiterte wurde und nicht mehr in allen Fällen die Zustimmung des Ehemanns notwendig war. Und in der Verfassung (von 1971) steht:

Paragraph 41:
Die persönliche Freiheit ist ein natürliches Recht, das nur im FaIle eines Verbrechens angerührt werden darf. Niemand darf inhaftiert, durchsucht, eingesperrt oder in seiner Freiheit und seiner Bewegung eingeschränkt werden, wenn es nicht wegen dringender Ermittlungen oder aus Sicherheitsgründen der Gesellschaft erforderlich ist. Die Ausreisesperre wird durch einen zuständigen Richter oder die Staatsanwaltschaft verhängt.

Paragraph 52:
Die Bürger haben das Recht, zu jeder Zeit endgültig oder vorübergehend das Land zu verlassen. Das Gesetz regelt dieses Recht, die Verfahren und die Bedingungen derAuswanderung.

Aber es ist sicherlich so, dass auch viele Einheimische keine Ahnung haben, welche Rechtsnormen in ihrem Land überhaupt existieren. Da wird schnell aus einem Individualverbot (Wehrpflicht, man erinnere sich an den Fall Mohamed Zidan) ein Generalverbot, das absolut nichts mit der Realität zu tun hat.

Probleme wird es halt gegeben haben, dass nicht jedes Reiseziel eine Einreise erlaubte, ohne vorher genauestens zu prüfen, ob ein Visum erteilt werden kann.

Verfasst: Fr 21 Sep, 2012 18:14
von Gast
Einschränkungen (gerade im Hinblick auf die Wehrpflicht) wird es schon gegeben haben. Zudem gab es vor einigen Jahren eine Riesendiskussion, weil die Reisefreiheit für Frauen erweiterte wurde und nicht mehr in allen Fällen die Zustimmung des Ehemanns notwendig war. Und in der Verfassung (von 1971) steht:

Paragraph 41:
Die persönliche Freiheit ist ein natürliches Recht, das nur im FaIle eines Verbrechens angerührt werden darf. Niemand darf inhaftiert, durchsucht, eingesperrt oder in seiner Freiheit und seiner Bewegung eingeschränkt werden, wenn es nicht wegen dringender Ermittlungen oder aus Sicherheitsgründen der Gesellschaft erforderlich ist. Die Ausreisesperre wird durch einen zuständigen Richter oder die Staatsanwaltschaft verhängt.

Paragraph 52:
Die Bürger haben das Recht, zu jeder Zeit endgültig oder vorübergehend das Land zu verlassen. Das Gesetz regelt dieses Recht, die Verfahren und die Bedingungen derAuswanderung.

Aber es ist sicherlich so, dass auch viele Einheimische keine Ahnung haben, welche Rechtsnormen in ihrem Land überhaupt existieren. Da wird schnell aus einem Individualverbot (Wehrpflicht, man erinnere sich an den Fall Mohamed Zidan) ein Generalverbot, das absolut nichts mit der Realität zu tun hat.

Probleme wird es halt gegeben haben, dass nicht jedes Reiseziel eine Einreise erlaubte, ohne vorher genauestens zu prüfen, ob ein Visum erteilt werden kann.

Verfasst: Fr 21 Sep, 2012 19:25
von Jana_Luxor
Danke Euch und Dir Gast besonders für die Details.

Ein Bekannter von uns wollte sehr gern nach Österreich reisen, da er sich mit einem von dort stammenden Ehepaar etwas angefreundet hatte. Sie sind auch 2x jährlich in Luxor, haben ihm viel über ihr Land erzählt und anhand von Bildern gezeigt.

Durch sie hatte er dann auch etwas Deutsch gelernt.

Wir haben leider zu ihm den Kontakt verloren, da wir ihn über seine (alte) Handynummer nicht mehr erreichen. Anchese hat aber schon meine Bitte entgegen genommen, ihm einen Brief von uns zu geben, wenn sie ihn sieht. Wäre super, wenns klappt und noch schöner, wenn wir uns nächstes Jahr wieder sehen.

Ähnliches erfuhren wir von unserem Ansprechpartner in Luxor, der uns im Auftrag des Reiseveranstalters betreute, über den wir das Hotel gebucht hatten. Er hat in Nürnberg studiert und eine Weile gelebt und war sehr traurig und wehmütig, dass er nicht mehr hinreisen kann.

Meine Hoffnung für sie und alle anderen Ägypter war, dass sich unter der neuen Regierung auch diese Situation ändert oder geändert hat. Dass sie auch reisen können (sofern finanziell machbar), wohin sie mögen.

Was ich interessant finde und mir nicht bewusst war, dass das Wunsch-Einreiseland eine Prüfung vornimmt, wer ein Visum erhält. Wird denn - ganz naiv gefragt - tatsächlich aufgrund des Herkunftslandes so geurteilt, dass jmd aus einem islamischen Land von vornherein kritischer geprüft wird?

Verfasst: Fr 21 Sep, 2012 20:10
von Gast
Wie schon geschrieben, dürfte für die Reisebeschränkung in den allermeisten Fällen das Einreiseland die Hürde darstellen und nicht eventuelle Reisebeschränkungen seitens Ägyptens, die es nie gab. (Abgesehen mal von evtl. Regelungen im Zusammenhang mit dem Wehrdienst).

Auf der Seite des AA - Visabestimmungen steht z.B.:

Das Vorliegen folgender Visumerteilungsvoraussetzungen muss von der Auslandsvertretung bei jedem einzelnen Visumantragsteller positiv festgestellt werden:

Plausibilität und Nachvollziehbarkeit des Reisezwecks in Deutschland

Finanzierung der Lebenshaltungs- und Reisekosten aus eigenem Vermögen bzw. Einkommen

Bereitschaft des Visuminhabers, vor Gültigkeitsablauf des Visums wieder aus dem Schengen-Raum auszureisen,

Vorlage einer für den gesamten Schengen-Raum und für die gesamte Aufenthaltsdauer gültigen Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro.

Und diese Voraussetzungen sind ja nicht unbedingt leicht zu erfüllen, für Österreich werden sie wohl ähnlich sein.

Eventuell übernehmen ja die Gastgeber eine Bürgschaft für den Aufenthalt und die Garantie für die Rückkehr, aber da hört in 99,9% der Fälle das so gute Verhältnis zu dem lieben ägyptischen Bekannten auf.
Erzählt wird schnell und viel, und Hören-Sagen bildet die seltsamsten Auswüchse, ob es aber stimmt, ist oft eine andere Frage.

Und nicht zuletzt ist das begehrte Visum oftmals das einzige Motiv für ganz besonders aufmerksame Kellner, die plötzlich die große Liebe ihres Lebens nur bei der fremden, westlichen Frau finden können.

Verfasst: Fr 21 Sep, 2012 20:26
von Jana_Luxor
Da gebe ich Dir Recht, Gast.

Und ich denke, das Thema der "großen Urlaubsliebe" bedürfte eines eigenen Threads, sofern man darüber reden will.

Die Ehe eines Freundes ging kaputt, weil seine Ex meinte, nicht mehr ohne den (Volltreffer!) ägyptischen Nilschiff-Kellner leben zu können.

Aber das soll hier kein Thema sein.

Mir war das nicht so umfassend bekannt, was alles von seiten der Ägypter erfüllt werden muss, um reisen zu können. Das sind natürlich dann Punkte, die nicht vorgebracht werden, wenn man ins Gespräch kommt.

Verfasst: Fr 21 Sep, 2012 21:27
von Daniel Jackson
Nicht das Geld stellt meiner Erfahrung nach die entscheidende Hürde für das Visum dar, sondern der Ausreisewille vor Ablauf des Visums. Bei jungen, sehr mäßig betuchten Single-Ägyptern ist die Botschaft Kairo da eher vorsichtig - verständlicherweise nach den Visaskandalen in anderen Ländern vor einigen Jahren. Man will keine Einreise mit Visum und anschließenden illegalen Arbeitsaufenthalt. Wer nicht zum studieren kommen will oder eine Familie hat, hat grundsätzlich wohl eher eine schwierige Zeit in der Visumstelle der Botschaft - haben mir jedenfalls schon einige(!) Leute berichtet.