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Brände berechtigen nicht pauschal zum Storno

Verfasst: Mo 24 Aug, 2009 16:00
von Newsbot
Bild Brände berechtigen nicht pauschal zum Storno
Das Urlaubsziel muss direkt von dem verheerenden Feuer betroffen sein, ansonsten haben Reisende derzeit keinen Anspruch auf den Rücktritt von einem Griechenland-Trip.

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Source: NETZEITUNG.DE Reise
Description: Aus Prinzip schneller
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