Veranstalter haftet für zu spätes Aufstehen mit

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Newsbot
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Veranstalter haftet für zu spätes Aufstehen mit

Beitragvon Newsbot » Di 11 Sep, 2007 18:59

Bild Veranstalter haftet für zu spätes Aufstehen mit
Wird ein Gast entgegen seinem Wunsch nicht rechtzeitig geweckt, trägt auch der Reiseveranstalter Mitschuld. Einer Urlauberin verschaffte das immerhin die Hälfte der Kosten für ein neues Rückflugticket.

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