Neue EU-Regel bei Verspätungen

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Foerdetaucher

Neue EU-Regel bei Verspätungen

Beitragvon Foerdetaucher » Do 17 Feb, 2005 09:15

Hallo,

gute Nachrichten für allem für Leute, die mit gewissen chronisch verspäteten Airlines fliegen!

Nachfolgender Text (um den Passus über Bus-, Bahn- und Schiffsreisen gekürzt) stammt von Seite 1 bzw. Seite 21 der heutigen Kieler Nachrichten.

Brüssel – Die EU stärkt Passagieren im Streit um Entschädigungen für ausgefallene, überbuchte oder verspätete Flüge den Rücken: Heute treten EU-weit Erstattungsregeln für Fluggäste von Linien- und Charterflügen in Kraft.

von Tobias Blasius

Brüssel – Die EU-Kommission will die Passagierrechte im Flugverkehr weiter stärken. Wer im Reisebüro ein Ticket bucht, soll künftig in jedem Fall darüber informiert sein, welche Linie die Reise tatsächlich durchführt. Überdies plant Brüssel eine „Schwarze Liste“ mit Namen von Fluggesellschaften, deren Betrieb in der EU aus Sicherheitsbedenken nur eingeschränkt möglich oder gar verboten ist.
Wann und wie die neuen Kundeninformationen zur Verfügung gestellt werden sollen, muss noch zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten verhandelt werden. Es ist offenbar an eine frühzeitige Auskunftspflicht für Reisebüros und die Veröffentlichung von Sicherheitslisten im Internet gedacht. Mit seinen Vorschlägen reagierte EU-Verkehrskommissar Jacques Barrot auf öffentlichen Druck nach dem Absturz einer Maschine der ägyptischen Chartergesellschaft Flash Airlines im Januar 2004 über dem Roten Meer. Damals waren 148 Menschen ums Leben gekommen, darunter 133 französische Urlauber. Viele von ihnen hatten vor Reiseantritt nicht gewusst, welche Linie den Flug durchführen würde. Gegen Flash Airlines war bereits im Herbst 2002 in der Schweiz ein Flugverbot wegen Sicherheitsmängeln verhängt worden. Nach den Plänen der EU-Kommission sollen ebenfalls die Rechte von älteren oder behinderten Passagieren gestärkt werden. Rollstuhlfahrer könnten demnach schon bald einen Anspruch auf Betreuung an Bord und während des Eincheckens erhalten, ohne zusätzlich zur Kasse gebeten zu werden. Nach Berechnungen von Kommissar Barrot handelt es sich um eine beachtliche Kundenzahl: Im vergangenen Jahr hätten 590 Millionen Menschen in Europa eine Flugreise unternommen, rund ein Prozent davon seien behindert gewesen.
Bereits heute tritt eine erste EU-Verordnung zur Verbesserung der Fluggastrechte in Kraft. Bei Überbuchung, starker Verspätung oder Stornierung eines Fluges können betroffene Passagiere ab sofort Schadenersatz zwischen 125 und 600 Euro einfordern. Brüssel sah sich zu dieser gesetzlichen Regelung genötigt, da verschiedene Fluggesellschaften im Kampf um eine möglichst hohe Auslastung ihrer Maschinen immer wieder zu viele Tickets verkauft hatten. Das riskante Kalkulieren mit fernbleibenden Passagieren kann für die Airlines nun ebenso teuer werden wie die grundlose Absage einer Reise oder übermäßige Wartezeiten durch schlechtes Zeitmanagement am Flugsteig. Schätzungen zufolge bleiben in der EU bis zu 250 000 Passagiere pro Jahr aus nicht ersichtlichen Gründen am Boden.
Während Verbraucherschützer die Neuerungen loben, warnen einige Fluggesellschaften vor Sicherheitsrisiken durch den jetzt zusätzlich erhöhten Zeitdruck. Die so genannten „Billigflieger“ wiederum fürchten, dass sie mögliche Strafzahlungen am Ende auf die Ticketpreise aller Kunden umlegen müssen.

Gruß

Jo