Strafbarer Link zu Kopierschutz-Knacker
Verfasst: Mi 09 Mär, 2005 15:59

«Tatbestand der Beihilfe»: Ein Gericht hat dem Heise-Verlag verboten, auf die Website eines Herstellers von Kopier-Software zu verlinken.
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Source: NETZEITUNG.DE Internet
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