Beitragvon Osiris » Mi 03 Nov, 2004 18:12
hi,
auf den ersten blick mag das gesetz ja für verbraucher gut sein,
nur verstehe ich den sinn bei versteigerungen dabei nicht !
beispiel:
mir gefällt ein artikel bei einem händler und ich möchte maximal
100.- dafür ausgeben.
nun geb ich einfach 500.- euro ein und wenn ich den artikel für meinen
wunschpreis von unter 100.- bekomme ist es okay ansonsten
mache ich von meinem neuen widerrufsrecht gebrauch und geb es
einfach wieder zurück.
somit ist der sinn der versteigerung bei händlern weg !
für artikel mit "sofort-kauf" ist das ja in ordnung aber bei auktionen
wo auf höchstpreis geboten wird ???
mfg
osiris