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BGH: Kunde haftet für gestohlene EC-Karte

Verfasst: Mi 06 Okt, 2004 15:54
von Newsbot
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Spricht der erste Anschein dafür, dass ein Kunde EC-Karte und Geheimzahl zusammen verwahrt hat, haftet er selbst für die ihm entstandenen Schäden. Der BGH stärkt damit die Rechtsauffassung der Banken.

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Source: NETZEITUNG.DE Internet
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