Kein Arbeitslosengeld für Ebay-Verkäufer
Verfasst: Di 13 Jun, 2006 16:00

Wer Geschäfte im Internet macht, hat unter Umständen kein Recht mehr auf Arbeitslosengeld II. Ein Gericht in Wiesbaden hat im Fall eines arbeitslosen Ebay- Verkäufers entsprechend geurteilt.
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Source: NETZEITUNG.DE Internet
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