Fernmeldegeheimnis eingeschränkt: E-Mails können beschlagna
Verfasst: Do 02 Mär, 2006 11:59

Das Bundesverfassungsgericht erleichtert die Beschlagnahme von sensiblen Daten. Handys und Computer können dem Urteil zufolge aber trotzdem nicht ohne weiteres beschlagnahmt werden.
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Source: NETZEITUNG.DE Internet
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