Beitragvon Tursiops » Sa 11 Mär, 2006 14:31
In der anderen Meldung stand ja, dass es u. a. wohl um Useräußerungen zu einem Videoring ging. Dass denen Negativkritik nicht passt, ist klar.
Parallele: In einem Taucherforum geht es immer wieder um Probleme mit Tauchcomputern eines bestimmten Herstellers (u. a. wegen nicht tauschbarer Batterie und Widersprüchen zwischen Handbuchangabe und Produkteigenschaften). Diese Meldungen haben nachweislich zu erheblichem Umsatzrückgang beim Hersteller geführt. Sie sind aber rechtlich unangreifbar, weil eben diese Fakten zu Produktmängeln korrekt und beweisbar sind, und damit ist auch die persönliche Aussage "Ich kauf das nie wieder" oder "Lass deshalb lieber die Finger davon" zulässig.
Wenn in diesem Forum jemand ganz allgemein schreibt "Reiseveranstalter ABC ist der letzte Mist, bucht lieber bei XYZ" dürfte das bei Nichtentfernung klagwürdig sein. Wenn dagegen jemand seine eigenen Negativerfahrungen schildert und nicht generell zum Boykott aufruft, ist das freie Meinungsäußerung.
Auf unseren IUPA-Seiten haben wir ja auch einiges, das angegriffen wurde, aber drei Anwaltsschreiben liefen ins Leere, weil wir sachlich und faktennah blieben.
Jo